Frage 3092 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Gelten Zusammenladeverbote der verschiedenen Klassen auch für Umverpackungen? Nennen Sie auch den Unterabschnitt im ADR!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3092

Ja, die Zusammenladeverbote gelten auch für Umverpackungen.

Fundstelle: 5.1.2.4 ADR

Erklärung

Nach 5.1.2.4 ADR gelten die Zusammenladeverbote auch für Umverpackungen. Du kannst sie also nicht durch eine gemeinsame Umverpackung umgehen.

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