Frage 3092 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Gelten Zusammenladeverbote der verschiedenen Klassen auch für Umverpackungen? Nennen Sie auch den Unterabschnitt im ADR!
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Antwortvorschlag zu Frage 3092
Ja, die Zusammenladeverbote gelten auch für Umverpackungen.
Fundstelle: 5.1.2.4 ADR
Erklärung
Nach 5.1.2.4 ADR gelten die Zusammenladeverbote auch für Umverpackungen. Du kannst sie also nicht durch eine gemeinsame Umverpackung umgehen.
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