Frage 2120 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Abschnitt befinden sich die Sondervorschriften für Versandstücke mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können?

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Antwortvorschlag zu Frage 2120

Abschnitt 5.5.3 ADR (Kennzeichnung der Versandstücke in 5.5.3.4).

Fundstelle: 5.5.3 ADR

Erklärung

Die Sondervorschriften für Stoffe, die bei Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können, stehen in Abschnitt 5.5.3 ADR. Die Kennzeichnung der Versandstücke regelt darin 5.5.3.4.

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