Frage 2124 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie die Sondervorschrift, nach der bei der Beförderung von Versandstücken mit Lithium-Ionen-Batterien die Bezettelung mit dem Gefahrzettelmuster Nr. 9A nicht erforderlich ist.

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Antwortvorschlag zu Frage 2124

Sondervorschrift 188 (Kapitel 3.3 ADR).

Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 188 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 (UN 3090, 3091, 3480, 3481)

Erklärung

Das ist die Sondervorschrift 188 in Kapitel 3.3 ADR. Erfüllen UN 3480 oder UN 3481 ihre Bedingungen, gilt statt des Gefahrzettels 9A nur das Batteriekennzeichen nach 5.2.1.9. Bei bestimmten Kleinmengen in Ausrüstungen entfällt auch das (SV 188 f).

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