Frage 2123 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie die Sondervorschrift, nach der bei der Beförderung von Versandstücken mit Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen die Bezettelung mit dem Gefahrzettelmuster Nr. 9A nicht erforderlich ist.

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Antwortvorschlag zu Frage 2123

Sondervorschrift 188 (Kapitel 3.3 ADR).

Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 188 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 (UN 3090, 3091, 3480, 3481)

Erklärung

Das ist die Sondervorschrift 188 in Kapitel 3.3 ADR. Erfüllen die Batterien ihre Bedingungen, gilt statt des Gefahrzettels 9A nur das Batteriekennzeichen nach 5.2.1.9. Bei bestimmten Kleinmengen in Ausrüstungen entfällt auch das (SV 188 f).

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