Frage 2125 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Form und Seitenlänge müssen Gefahrzettel haben?

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Antwortvorschlag zu Frage 2125

Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute); Mindestabmessungen 100 mm × 100 mm.

Fundstelle: 5.2.2.2.1.1.2 ADR

Erklärung

Nach 5.2.2.2.1.1.2 ADR hat der Gefahrzettel die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats, einer Raute. Die Mindestabmessungen sind 100 mm x 100 mm.

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