Frage 2119 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt finden sich die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von Versandstücken mit umweltgefährdenden Stoffen oder Meeresschadstoffen?
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Antwortvorschlag zu Frage 2119
Unterabschnitt 5.2.1.8 ADR.
Fundstelle: 5.2.1.8 ADR
Erklärung
Die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von Versandstücken mit umweltgefährdenden Stoffen oder Meeresschadstoffen stehen in Unterabschnitt 5.2.1.8 ADR.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2120In welchem Abschnitt befinden sich die Sondervorschriften für Versandstücke mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können?
- 2121Müssen Versandstücke mit Nickel-Metallhydrid-Batterien, die in Ausrüstungen verpackt sind, gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch die Fundstelle.
- 2122Ein Motorroller (UN 3558) wird unverpackt, stehend in einem Rahmen gesichert, befördert. Die Batterie ist vollständig geladen und der Motorroller von außen gut erkennbar. Sind die Vorschriften für die Kennzeichnung und Bezettelung des Kapitels 5.2 zu beachten? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!
- 2123Nennen Sie die Sondervorschrift, nach der bei der Beförderung von Versandstücken mit Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen die Bezettelung mit dem Gefahrzettelmuster Nr. 9A nicht erforderlich ist.
- 2124Nennen Sie die Sondervorschrift, nach der bei der Beförderung von Versandstücken mit Lithium-Ionen-Batterien die Bezettelung mit dem Gefahrzettelmuster Nr. 9A nicht erforderlich ist.
- 2125Welche Form und Seitenlänge müssen Gefahrzettel haben?