Frage 2121 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Müssen Versandstücke mit Nickel-Metallhydrid-Batterien, die in Ausrüstungen verpackt sind, gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch die Fundstelle.

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 2121

Nein. UN 3496 Batterien, Nickelmetallhydrid unterliegen nach Kapitel 3.2 Tabelle A nicht den Vorschriften des ADR, eine Kennzeichnung ist daher nicht erforderlich.

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A, UN 3496 ADR

Erklärung

Nein. UN 3496 Batterien, Nickelmetallhydrid unterliegen nach Kapitel 3.2 Tabelle A nicht den Vorschriften des ADR. Eine Kennzeichnung ist deshalb nicht erforderlich.

Weiter zu Frage ›