Frage 2121 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Müssen Versandstücke mit Nickel-Metallhydrid-Batterien, die in Ausrüstungen verpackt sind, gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch die Fundstelle.
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Antwortvorschlag zu Frage 2121
Nein. UN 3496 Batterien, Nickelmetallhydrid unterliegen nach Kapitel 3.2 Tabelle A nicht den Vorschriften des ADR, eine Kennzeichnung ist daher nicht erforderlich.
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A, UN 3496 ADR
Erklärung
Nein. UN 3496 Batterien, Nickelmetallhydrid unterliegen nach Kapitel 3.2 Tabelle A nicht den Vorschriften des ADR. Eine Kennzeichnung ist deshalb nicht erforderlich.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
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