Frage 341503 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: UN 3170 soll in loser Schüttung in bedeckten Großcontainern befördert werden. Die Produkte reagieren bei Raumtemperatur leicht mit Wasser, wobei die größte Menge des entwickelten entzündbaren Gases 20 l pro Kilogramm des Stoffes je Stunde ist.

Welche ergänzende Vorschrift ist bei Nutzung eines bedeckten Großcontainers zu beachten?

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Antwortvorschlag zu Frage 341503

Sondervorschrift AP 2: Es ist für angemessene Belüftung zu sorgen (bei bedecktem Großcontainer).

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 (VC 1, AP 2); 7.3.3.2.3 ADR

Erklärung

Hier greift die Sondervorschrift AP 2. Weil der Stoff mit Wasser Gas bildet, muss der bedeckte Großcontainer angemessen belüftet werden.

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