Frage 3384 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
900 kg eines Stoffes (UN 1884) sollen in loser Schüttung auf einem LKW befördert werden. Benötigt der Fahrzeugführer für diese Beförderung eine ADR- Schulungsbescheinigung? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3384
Ja, die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 gilt nur für Versandstücke, nicht für Beförderungen in loser Schüttung; daher ist nach 8.2.1.1 eine Schulungsbescheinigung erforderlich
Fundstelle: 1.1.3.6 (1.1.3.6.1); 8.2.1.1 ADR
Erklärung
Ja, du brauchst eine Schulungsbescheinigung. Die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR gilt nur für Versandstücke und nicht für die Beförderung in loser Schüttung. Deshalb greift 8.2.1.1.
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