Frage 3372 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Gelten die Bestimmungen des Abschnittes 1.10.3 ADR auch bei der Beförderung von Typ A-Versandstücken der UN 3332 (Cs-137, Aktivität 0,9 TBq)? Geben eine kurze Begründung unter Angabe der Fundstelle!

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Antwortvorschlag zu Frage 3372

Nein, die Aktivität von 0,9 TBq liegt unter dem Schwellenwert der Sicherung von 1 TBq für Cs-137, daher ist es kein radioaktiver Stoff mit hohem Gefahrenpotenzial

Fundstelle: Tabelle 1.10.3.1.3 ADR

Erklärung

Nein. Die Aktivität von 0,9 TBq liegt unter dem Schwellenwert von 1 TBq für Cs-137 in Tabelle 1.10.3.1.3. Damit ist es kein radioaktiver Stoff mit hohem Gefahrenpotenzial, und 1.10.3 gilt nicht.

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