Frage 3378 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bei welcher Beförderung benötigt der Fahrzeugführer eine ADR- Schulungsbescheinigung?

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Richtige Antwort zu Frage 3378

  • B: Beförderung von 300 kg UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n. a. g., in loser Schüttung in einem Schüttgut-Container

Fundstelle: 1.1.3.6.1; 8.2.1.1 ADR

Erklärung

Bei den 300 kg UN 3291 in loser Schüttung im Schüttgut-Container. Die Freistellung nach 1.1.3.6 gilt nur für Versandstücke und nicht für lose Schüttung, deshalb greift 8.2.1.1. Die anderen Beförderungen sind nach 1.1.3.1 f) frei oder liegen unter den Freigrenzen.

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