Frage 3374 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Fahrzeugführer eines Kurierdienstes soll in einem PKW (zGM 1,8 t) zwei Kisten mit der UN-Nummer 1689, insgesamt 40 kg netto, von München nach Hamburg befördern. Benötigt er eine ADR-Schulungsbescheinigung? Geben Sie eine kurze Begründung unter Angabe des Absatzes!

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Antwortvorschlag zu Frage 3374

Ja; UN 1689 Natriumcyanid VG I gehört zur Beförderungskategorie 1, 40 kg überschreiten die Höchstmenge von 20 kg nach 1.1.3.6.3, daher gilt 8.2.1.1, die Fahrzeugart (PKW) ist unerheblich

Fundstelle: 1.1.3.6.3; 8.2.1.1 ADR

Erklärung

Ja. UN 1689 Natriumcyanid VG I gehört zur Beförderungskategorie 1. Die 40 kg überschreiten die Höchstmenge von 20 kg nach 1.1.3.6.3, daher gilt 8.2.1.1. Dass es ein PKW ist, spielt keine Rolle.

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