Frage 3375 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie drei Kriterien, die eine von Ihnen dokumentierte Unterweisung für gefährliche Güter gemäß ADR enthalten muss!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3375

Datum der Unterweisung; Name der unterwiesenen Person; Inhalte der Unterweisung (allgemeine Unterweisung, aufgabenbezogene Unterweisung, Sicherheitsunterweisung, ggf. Sicherung nach 1.10.2). Üblich sind außerdem Dauer, Name der unterweisenden Person und Unterschriften; Aufbewahrung 5 Jahre.

Fundstelle: 1.3.2, 1.3.3, 1.10.2 ADR; § 27 Abs. 5 GGVSEB

Erklärung

Nach 1.3.2 ADR umfasst die Unterweisung die allgemeine Unterweisung zum Sicherheitsbewusstsein, die aufgabenbezogene Unterweisung und die Sicherheitsunterweisung zu Risiken, sicherer Handhabung und Notfallmaßnahmen. Dazu kommt die Sensibilisierung für die Sicherung nach 1.10.2. Dokumentiert werden praktisch Name, Datum und Inhalte, und nach § 27 Abs. 5 GGVSEB bewahrst du die Aufzeichnung fünf Jahre auf.

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