Frage 3373 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Gelten die Bestimmungen des Kapitels 1.10 ADR auch bei einer Beförderung von 20 kg UN 1402 Calciumcarbid, 4.3, I, (B/E), in Versandstücken? Geben Sie eine kurze Begründung unter Angabe der Fundstellen!

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Antwortvorschlag zu Frage 3373

Nein; UN 1402 VG I gehört zur Beförderungskategorie 1, die Höchstmenge von 20 kg wird nicht überschritten, daher ist Kapitel 1.10 nach 1.1.3.6.2 nicht anzuwenden (Versandstücke der Kl. 4.3 VG I sind außerdem nach Tabelle 1.10.3.1.2 Fußnote b) kein Gut mit hohem Gefahrenpotenzial)

Fundstelle: 1.1.3.6.2; 1.1.3.6.3 ADR; Tabelle 1.10.3.1.2

Erklärung

Nein. UN 1402 VG I gehört zur Beförderungskategorie 1, und die Höchstmenge von 20 kg wird nicht überschritten. Deshalb ist Kapitel 1.10 nach 1.1.3.6.2 nicht anzuwenden. Zudem sind Versandstücke der Klasse 4.3 VG I nach Fußnote b) zu Tabelle 1.10.3.1.2 kein Gut mit hohem Gefahrenpotenzial.

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