Frage 3371 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential Beteiligten sind nach ADR verpflichtet, Sicherungspläne einzuführen?

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Richtige Antwort zu Frage 3371

  • D: Beförderer, Absender sowie in Abschnitt 1.4.2 und 1.4.3 ADR aufgeführte weitere Beteiligte

Fundstelle: 1.10.3.2.1 ADR

Erklärung

Nach 1.10.3.2.1 ADR sind das die Beförderer, die Absender und die in 1.4.2 und 1.4.3 aufgeführten weiteren Beteiligten, soweit es um Güter mit hohem Gefahrenpotenzial geht.

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