Frage 3369 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Was versteht man unter dem Begriff "Sicherung" im Sinne von Kapitel 1.10 ADR?

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Richtige Antwort zu Frage 3369

  • C: Maßnahmen oder Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Diebstahl oder den Missbrauch gefährlicher Güter zu minimieren.

Fundstelle: 1.10 ADR (Bem. zu Kapitel 1.10)

Erklärung

Nach Kapitel 1.10 ADR sind das Maßnahmen oder Vorkehrungen, mit denen Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter minimiert werden sollen. Gemeint ist also der Schutz vor Dritten, nicht die Unfallverhütung.

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