Frage 3357 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wer muss nach GGVSEB im Straßenverkehr dafür sorgen, dass die Großzettel an Containern, die gefährliche Güter in Versandstücken enthalten, angebracht sind?

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Antwortvorschlag zu Frage 3357

Der Verlader

Fundstelle: § 21 Abs. 2 Nr. 4 GGVSEB

Erklärung

Nach § 21 Abs. 2 Nr. 4 GGVSEB muss der Verlader dafür sorgen, dass an Containern mit gefährlichen Gütern in Versandstücken die Großzettel angebracht sind.

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