Frage 3361 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie vier Beteiligte, denen Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter nach GGVSEB/ADR zugewiesen sind!
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Antwortvorschlag zu Frage 3361
Absender; Beförderer; Empfänger; Verlader (weitere: Verpacker, Befüller, Entlader, Fahrzeugführer, Auftraggeber des Absenders, Betreiber eines Tankcontainers)
Fundstelle: 1.4.2 und 1.4.3 ADR; §§ 17 bis 29 GGVSEB
Erklärung
In 1.4.2 und 1.4.3 ADR sowie in den §§ 17 bis 29 GGVSEB sind Pflichten zugewiesen, unter anderem an Absender, Beförderer, Empfänger und Verlader. Weitere Beteiligte sind Verpacker, Befüller, Entlader, Fahrzeugführer, Auftraggeber des Absenders und Betreiber eines Tankcontainers.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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