Frage 3361 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie vier Beteiligte, denen Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter nach GGVSEB/ADR zugewiesen sind!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3361

Absender; Beförderer; Empfänger; Verlader (weitere: Verpacker, Befüller, Entlader, Fahrzeugführer, Auftraggeber des Absenders, Betreiber eines Tankcontainers)

Fundstelle: 1.4.2 und 1.4.3 ADR; §§ 17 bis 29 GGVSEB

Erklärung

In 1.4.2 und 1.4.3 ADR sowie in den §§ 17 bis 29 GGVSEB sind Pflichten zugewiesen, unter anderem an Absender, Beförderer, Empfänger und Verlader. Weitere Beteiligte sind Verpacker, Befüller, Entlader, Fahrzeugführer, Auftraggeber des Absenders und Betreiber eines Tankcontainers.

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