Frage 3365 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Gelten die Bestimmungen des Abschnittes 1.10.3 ADR auch bei einer Beförderung von 8000 l UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III, (D/E), umweltgefährdend, in einem Tankfahrzeug? Geben Sie eine kurze Begründung unter Angabe der Fundstelle!
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Antwortvorschlag zu Frage 3365
Nein, Stoffe der Klasse 3 VG III sind in Tabelle 1.10.3.1.2 nicht als Güter mit hohem Gefahrenpotenzial aufgeführt (nur VG I und II), daher gilt 1.10.3 nicht
Fundstelle: 1.10.3.1.2 ADR
Erklärung
Nein. Nach Tabelle 1.10.3.1.2 gelten Stoffe der Klasse 3 nur bei den Verpackungsgruppen I und II als Güter mit hohem Gefahrenpotenzial. UN 1202 gehört zur VG III, deshalb greift Abschnitt 1.10.3 hier nicht.
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