Frage 3366 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sie sollen eine Gasflasche mit 45 kg netto UN 1005 Ammoniak, wasserfrei, befördern. Müssen bei dieser Beförderung die Vorschriften von Unterabschnitt 1.10.3.3 ADR beachtet werden? Geben Sie eine kurze Begründung unter Angabe der Fundstellen!
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Antwortvorschlag zu Frage 3366
Nein; UN 1005 ist Beförderungskategorie 1, für UN 1005 gilt nach Fußnote a) zu 1.1.3.6.3 eine Höchstmenge von 50 kg; 45 kg überschreiten diese nicht, daher ist Kapitel 1.10 (und damit 1.10.3.3) nach 1.1.3.6.2 nicht anzuwenden
Fundstelle: 1.1.3.6.2; 1.1.3.6.3 Fußnote a) ADR
Erklärung
Nein. UN 1005 gehört zur Beförderungskategorie 1, und für diesen Stoff nennt die Fußnote a) zu 1.1.3.6.3 eine Höchstmenge von 50 kg. Die 45 kg überschreiten sie nicht, daher ist nach 1.1.3.6.2 das Kapitel 1.10 und damit 1.10.3.3 nicht anzuwenden. Ohne diese Freistellung wäre das giftige Gas nach Tabelle 1.10.3.1.2 ein Gut mit hohem Gefahrenpotenzial.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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