Frage 3362 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie lange müssen Absender und Beförderer eine Kopie des Beförderungspapiers nach ADR mindestens aufbewahren?
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Antwortvorschlag zu Frage 3362
Mindestens drei Monate
Fundstelle: 5.4.4.1 ADR
Erklärung
Nach 5.4.4.1 ADR müssen Absender und Beförderer eine Kopie des Beförderungspapiers mindestens drei Monate aufbewahren.
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