Frage 3362 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie lange müssen Absender und Beförderer eine Kopie des Beförderungspapiers nach ADR mindestens aufbewahren?

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Antwortvorschlag zu Frage 3362

Mindestens drei Monate

Fundstelle: 5.4.4.1 ADR

Erklärung

Nach 5.4.4.1 ADR müssen Absender und Beförderer eine Kopie des Beförderungspapiers mindestens drei Monate aufbewahren.

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