Frage 3355 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie zwei Paragraphen aus der GGVSEB, in denen die Pflichten des "Verladers" beschrieben sind?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
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Antwortvorschlag zu Frage 3355
§ 21 GGVSEB; § 29 GGVSEB
Fundstelle: § 21 und § 29 GGVSEB
Erklärung
Die Pflichten des Verladers findest du in § 21 GGVSEB und in § 29 GGVSEB. In § 21 stehen die Pflichten des Verladers selbst, § 29 regelt gemeinsame Pflichten bei Beladung, Handhabung und Ladungssicherung.
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