Frage 3355 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie zwei Paragraphen aus der GGVSEB, in denen die Pflichten des "Verladers" beschrieben sind?

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Antwortvorschlag zu Frage 3355

§ 21 GGVSEB; § 29 GGVSEB

Fundstelle: § 21 und § 29 GGVSEB

Erklärung

Die Pflichten des Verladers findest du in § 21 GGVSEB und in § 29 GGVSEB. In § 21 stehen die Pflichten des Verladers selbst, § 29 regelt gemeinsame Pflichten bei Beladung, Handhabung und Ladungssicherung.

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