Frage 3338 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Es sollen 10 mg Quecksilber nach ADR befördert werden. Ist die Beförderung in freigestellten Mengen nach Kapitel 3.5 ADR möglich? Nennen Sie auch die Fundstelle!
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Antwortvorschlag zu Frage 3338
Nein, für UN 2809 Quecksilber ist in Spalte 7b der Code E0 angegeben, eine Beförderung als freigestellte Menge ist nicht zulässig
Fundstelle: 3.2 Tabelle A Spalte 7b; 3.5.1.2 ADR
Erklärung
Nein. Für UN 2809 Quecksilber ist in Spalte 7b der Code E0 angegeben. Nach 3.5.1.2 ADR ist eine Beförderung als freigestellte Menge damit ausgeschlossen, egal wie klein die Menge ist.
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