Frage 3340 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein neuer Stahlkanister enthält 5 l eines flüssigen umweltgefährdenden Stoffes. Unterliegt die Beförderung dieses Kanisters den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!
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Antwortvorschlag zu Frage 3340
Nein, umweltgefährdende Stoffe in Einzel- oder Innenverpackungen mit höchstens 5 l unterliegen nicht dem ADR, sofern die Verpackungen den allgemeinen Vorschriften 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen; Sondervorschrift 375
Fundstelle: 3.3 Sondervorschrift 375 ADR
Erklärung
Nein, das ADR gilt hier nicht. Nach Sondervorschrift 375 unterliegen umweltgefährdende Stoffe in Einzel- oder Innenverpackungen mit höchstens 5 l nicht dem ADR, wenn die Verpackungen 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen.
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