Frage 3339 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Dürfen 10 Dosen à 3 l UN 1133, VG III, und 10 Druckgaspackungen à 500 ml UN 1950 (Klassifizierungscode 5F), die in einem Versandstück zusammengepackt sind, nach ADR als begrenzte Menge (limited quantity) versandt werden? Nennen Sie auch den Abschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3339
Nein, die Innenverpackungsmengen wären zulässig (UN 1133 VG III 5 l, UN 1950 5F 1 l), aber das Versandstück wiegt mit 30 l Klebstoff und 5 l Druckgaspackungen deutlich mehr als 30 kg brutto; Abschnitt 3.4.2
Fundstelle: 3.4.2 ADR; 3.2 Tabelle A Spalte 7a
Erklärung
Nein. Die Mengen je Innenverpackung wären einzeln zulässig, nämlich 5 l bei UN 1133 VG III und 1 l bei UN 1950 5F. Aber 30 l Klebstoff und 5 l Druckgaspackungen ergeben deutlich mehr als die nach 3.4.2 erlaubten 30 kg Bruttomasse je Versandstück.
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