Frage 3341 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Was ist nach GGVSEB eine Pflicht des Befüllers im Straßenverkehr?

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Richtige Antwort zu Frage 3341

  • B: Er hat dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über die Beförderung in loser Schüttung nach Kapitel 7.3 ADR beachtet werden.

Fundstelle: § 23 Abs. 2 Nr. 8 GGVSEB

Erklärung

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 8 GGVSEB muss der Befüller dafür sorgen, dass die Vorschriften über die Beförderung in loser Schüttung nach Kapitel 7.3 ADR beachtet werden.

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