Frage 3320 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Fünf Liter UN 1170 Ethanol, Lösung, 3, III, (D/E), sind in einem Kanister aus Kunststoff abgefüllt. Ist die Beförderung des einzelnen Kanisters nach Kapitel 3.4 ADR zulässig? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie auch den Abschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 3320

Nein; die 5 l entsprechen zwar der zulässigen Menge (LQ 5 L), begrenzte Mengen müssen aber in zusammengesetzten Verpackungen (Innenverpackungen in Außenverpackungen) befördert werden, ein einzelner Kanister ist eine Einzelverpackung; Abschnitt 3.4.2

Fundstelle: 3.4.2 ADR; 3.2 Tabelle A Spalte 7a

Erklärung

Nein. Die 5 l passen zwar zur LQ-Grenze, aber nach 3.4.2 ADR müssen begrenzte Mengen in zusammengesetzten Verpackungen befördert werden, also Innenverpackungen in einer Außenverpackung. Ein einzelner Kunststoffkanister ist eine Einzelverpackung und damit nicht zulässig.

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