Frage 3324 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Unterliegt UN 3065, VG III, in Fässern à 200 l den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!

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Antwortvorschlag zu Frage 3324

Nein, alkoholische Getränke der VG III in Behältern mit höchstens 250 l unterliegen nicht dem ADR; Sondervorschrift 145

Fundstelle: 3.3 Sondervorschrift 145 ADR

Erklärung

Nein. Nach Sondervorschrift 145 unterliegen alkoholische Getränke der VG III in Behältern bis 250 l nicht dem ADR. Deine Fässer mit 200 l liegen darunter.

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