Frage 3330 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Alkoholische Getränke der Verpackungsgruppe III sind in Behältern mit einem Fassungsraum von 200 l verpackt. Unterliegt die Beförderung dieser Behälter den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!
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Antwortvorschlag zu Frage 3330
Nein, alkoholische Getränke der VG III in Behältern bis 250 l unterliegen nicht dem ADR; Sondervorschrift 145
Fundstelle: 3.3 Sondervorschrift 145 ADR (UN 3065)
Erklärung
Nein. Nach Sondervorschrift 145 zu UN 3065 unterliegen alkoholische Getränke der VG III in Behältern bis 250 l nicht dem ADR. 200 l bleiben darunter.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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