Frage 3331 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ihr Unternehmen soll einen ungereinigten leeren ortsfesten Lagertank, der zuletzt UN 1965 (Gemisch C) enthalten hat, zur Entsorgung befördern. Ist die Beförderung unter Freistellung vom ADR möglich? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie den Unterabschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3331
Ja, Freistellung nach 1.1.3.1 f) möglich, da UN 1965 zur Gruppe F der Klasse 2 gehört; Voraussetzung: alle Öffnungen außer Druckentlastungseinrichtungen luftdicht verschlossen; Austreten des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert; Ladung gesichert
Fundstelle: 1.1.3.1 f) ADR
Erklärung
Ja. Nach 1.1.3.1 f) ADR sind ungereinigte leere ortsfeste Lagerbehälter für Gase der Gruppen A, O und F freigestellt. UN 1965 gehört zur Gruppe F. Voraussetzung ist, dass alle Öffnungen außer den Druckentlastungseinrichtungen luftdicht verschlossen sind, nichts austreten kann und die Ladung gesichert ist.
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