Frage 3326 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Müssen gemäß ADR bei der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern baumustergeprüfte Verpackungen verwendet werden?

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Richtige Antwort zu Frage 3326

  • A: Nein, da Unterabschnitt 4.1.1.3 ADR nicht berücksichtigt werden muss.

Fundstelle: 3.4.1 d) ADR

Erklärung

Nein. Nach 3.4.1 d) ADR gelten für begrenzte Mengen nur 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8. Unterabschnitt 4.1.1.3 mit der Baumusterprüfung muss nicht beachtet werden.

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