Frage 3327 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Es sollen in einem Versandstück UN 1133, VG III und UN 1230, VG II zusammengepackt werden und als freigestellte Menge befördert werden. Welche höchstzulässige Nettomenge je Außenverpackung ist möglich?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3327
- C: 500 ml
Fundstelle: 3.5.1.3; 3.5.1.2; 3.2 Tabelle A Spalte 7b ADR
Erklärung
UN 1133 VG III hat E1 mit 1000 ml, UN 1230 hat E2 mit 500 ml. Beim Zusammenpacken nach 3.5.1.3 gilt der strengere Code, also darfst du höchstens 500 ml je Außenverpackung versenden.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3328Wo finden Sie im ADR die anwendbaren Mengengrenzen für Innenverpackungen und Gegenstände für die Beförderung in begrenzten Mengen?
- 3329Welche Vorschriften sind bei der Beförderung in freigestellten Mengen nach ADR einzuhalten?
- 3330Alkoholische Getränke der Verpackungsgruppe III sind in Behältern mit einem Fassungsraum von 200 l verpackt. Unterliegt die Beförderung dieser Behälter den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!
- 3331Ihr Unternehmen soll einen ungereinigten leeren ortsfesten Lagertank, der zuletzt UN 1965 (Gemisch C) enthalten hat, zur Entsorgung befördern. Ist die Beförderung unter Freistellung vom ADR möglich? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie den Unterabschnitt!
- 3332Ein ungereinigter leerer ortsfester Lagerbehälter, der zuletzt UN 1202 enthalten hat, soll von einem Kunden abgeholt werden. Bei der Verladung stellt der Fahrer fest, dass der Befüllflansch demontiert wurde und der Lagerbehälter nicht mehr dicht verschlossen werden kann. Darf der Lagerbehälter unter den Freistellungsvorschriften des ADR befördert werden? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie den Unterabschnitt!
- 333380 ml des Stoffes UN 1133 Klebstoffe, 3, III, sollen nach Unterabschnitt 3.5.1.4 ADR versandt werden. Ist dies zulässig? Geben Sie eine kurze Begründung!