Frage 3327 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es sollen in einem Versandstück UN 1133, VG III und UN 1230, VG II zusammengepackt werden und als freigestellte Menge befördert werden. Welche höchstzulässige Nettomenge je Außenverpackung ist möglich?

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Richtige Antwort zu Frage 3327

  • C: 500 ml

Fundstelle: 3.5.1.3; 3.5.1.2; 3.2 Tabelle A Spalte 7b ADR

Erklärung

UN 1133 VG III hat E1 mit 1000 ml, UN 1230 hat E2 mit 500 ml. Beim Zusammenpacken nach 3.5.1.3 gilt der strengere Code, also darfst du höchstens 500 ml je Außenverpackung versenden.

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