Frage 3317 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein fester Stoff (UN 3453) soll in einer zusammengesetzten Verpackung verpackt werden. Welche maximalen Höchstmengen je Innenverpackung und je Versandstück sind nach ADR zulässig, um die Vorschriften für die begrenzten Mengen nutzen zu können?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 3317

Höchstens 5 kg je Innenverpackung; höchstens 30 kg Bruttomasse je Versandstück

Fundstelle: 3.2 Tabelle A Spalte 7a; 3.4.2 ADR

Erklärung

Für UN 3453 steht in Tabelle A Spalte 7a der Wert 5 kg, das ist die Grenze je Innenverpackung. Nach 3.4.2 ADR darf ein Versandstück mit zusammengesetzter Verpackung höchstens 30 kg Bruttomasse haben.

Weiter zu Frage ›