Frage 3316 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Fall ist eine grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße von den Vorschriften des ADR befreit?

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Richtige Antwort zu Frage 3316

  • A: Bei Notfallbeförderungen zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen.

Fundstelle: 1.1.3.1 e) ADR

Erklärung

Nach 1.1.3.1 e) ADR sind Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt freigestellt. Voraussetzung ist, dass alle Maßnahmen für eine völlig sichere Durchführung getroffen werden.

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