Frage 3283 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nach welchen Bedingungen kann geschmolzenes Roheisen (1500°C, UN 3257) nach ADR in loser Schüttung befördert werden?

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Richtige Antwort zu Frage 3283

  • C: Sondervorschrift VC3 i. V. m. § 36b und Anlage 3 GGVSEB

Fundstelle: 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 ADR i. V. m. § 36b und Anlage 3 GGVSEB

Erklärung

Für UN 3257 gilt die Sondervorschrift VC 3. Sie verlangt besonders ausgerüstete Fahrzeuge nach den Vorgaben der zuständigen Behörde. In Deutschland sind das die Bedingungen des § 36b und der Anlage 3 GGVSEB.

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