Frage 3288 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es soll eine Kunststoffpressmischung in loser Schüttung nach ADR transportiert werden. Was ist zutreffend?

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Richtige Antwort zu Frage 3288

  • A: Der Transport ist in bedeckten Fahrzeugen mit angemessener Belüftung zulässig

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 3314 Spalte 17, 7.3.3 VC 1, VC 2, AP 2 ADR

Erklärung

Für UN 3314 stehen in Spalte 17 VC 1, VC 2 und AP 2. Damit darf die Kunststoffpressmischung in bedeckten Fahrzeugen befördert werden, die nach AP 2 angemessen belüftet sein müssen.

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