Frage 3292 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie lautet die Begriffsbestimmung für die "Beförderung in loser Schüttung" nach ADR?

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Antwortvorschlag zu Frage 3292

Beförderung von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen in Fahrzeugen, Containern oder Schüttgut-Containern; der Begriff gilt weder für Güter, die als Versandstücke, noch für Stoffe, die in Tanks befördert werden.

Fundstelle: 1.2.1 ADR

Erklärung

Nach 1.2.1 ADR ist das die Beförderung unverpackter fester Stoffe oder Gegenstände in Fahrzeugen, Containern oder Schüttgut-Containern. Der Begriff gilt nicht für Güter in Versandstücken und nicht für Stoffe in Tanks.

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