Frage 3296 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchen Fällen ist eine Beförderung in loser Schüttung gemäß ADR zulässig?

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Antwortvorschlag zu Frage 3296

Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift BK (Schüttgut-Container, Vorschriften des 7.3.2) oder in Spalte 17 eine Sondervorschrift VC (ggf. mit AP, Vorschriften des 7.3.3) diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt (außerdem ungereinigte leere Verpackungen, wenn die Güter dafür zugelassen sind).

Fundstelle: 7.3.1.1 ADR

Erklärung

Nach 7.3.1.1 ADR muss entweder in Spalte 10 von Tabelle A ein BK-Code stehen (Schüttgut-Container, Vorschriften des 7.3.2) oder in Spalte 17 ein VC-Code, gegebenenfalls mit AP (Vorschriften des 7.3.3). Außerdem sind ungereinigte leere Verpackungen erfasst, wenn die Güter dafür zugelassen sind.

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