Frage 3289 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Aussage über die Beförderung in loser Schüttung ist nach ADR richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 3289
- C: Die Beförderung von gefährlichen Gütern in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn diese Beförderungsart ausdrücklich zugelassen ist.
Fundstelle: 7.3.1.1 ADR
Erklärung
Nach 7.3.1.1 ADR gilt: Gefährliche Güter dürfen nur in loser Schüttung befördert werden, wenn diese Beförderungsart in Tabelle A Spalte 10 oder 17 ausdrücklich zugelassen ist. Ohne ausdrückliche Zulassung ist sie verboten.
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