Frage 3289 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Aussage über die Beförderung in loser Schüttung ist nach ADR richtig?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 3289

  • C: Die Beförderung von gefährlichen Gütern in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn diese Beförderungsart ausdrücklich zugelassen ist.

Fundstelle: 7.3.1.1 ADR

Erklärung

Nach 7.3.1.1 ADR gilt: Gefährliche Güter dürfen nur in loser Schüttung befördert werden, wenn diese Beförderungsart in Tabelle A Spalte 10 oder 17 ausdrücklich zugelassen ist. Ohne ausdrückliche Zulassung ist sie verboten.

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