Frage 3284 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einer Baustelle sind 5000 kg mit freiem Asbest kontaminierte Böden (Asbest, Chrysotil) angefallen und sollen auf direktem Weg zur endgültigen Beseitigung befördert werden. Ist dafür nach ADR die Beförderung in loser Schüttung zulässig? Nennen Sie auch die Sondervorschriften!

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Antwortvorschlag zu Frage 3284

Ja, nach Sondervorschrift 678 als UN 2590 (Asbest, Chrysotil) in loser Schüttung mit VC 1 bzw. VC 2 und AP 12 (z. B. im Containersack).

Fundstelle: Kapitel 3.3 Sondervorschrift 678, Kapitel 3.2 Tabelle A UN 2590 Spalte 17, 7.3.3 ADR

Erklärung

Ja. Nach Sondervorschrift 678 wird der kontaminierte Boden als UN 2590 Asbest, Chrysotil eingestuft und darf in loser Schüttung mit VC 1 oder VC 2 und AP 12 befördert werden, zum Beispiel im Containersack. Die Angaben stehen in Tabelle A Spalte 17 und in 7.3.3 ADR.

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