Frage 3282 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Darf geschmolzenes Aluminium (800°C, UN 3257) nach ADR in loser Schüttung befördert werden? Nennen Sie auch die Sondervorschriften!
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Antwortvorschlag zu Frage 3282
Ja; Sondervorschriften VC 3 und AP 11 (UN 3257 über 190 °C).
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 3257 Spalte 17, 7.3.3 ADR
Erklärung
Ja. Für UN 3257 gilt in Spalte 17 die Sondervorschrift VC 3, und bei Stoffen über 190 °C kommt AP 11 hinzu. Das geschmolzene Aluminium mit 800 °C ist damit in loser Schüttung nach 7.3.3 ADR zugelassen.
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