Frage 3281 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Schüttgut-Container sind gemäß ADR für die Beförderung umweltgefährdender fester Stoffe zulässig?

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Antwortvorschlag zu Frage 3281

BK 1 (bedeckte), BK 2 (geschlossene) und BK 3 (flexible Schüttgut-Container)

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 3077 Spalte 10, 7.3.2 ADR

Erklärung

Bei umweltgefährdenden festen Stoffen nennt Tabelle A Spalte 10 die Codes BK 1, BK 2 und BK 3. Das sind bedeckte, geschlossene und flexible Schüttgut-Container nach 7.3.2 ADR.

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