Frage 3280 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Dürfen umweltgefährdende feste Stoffe nach ADR in loser Schüttung in einem Schüttgut-Container befördert werden? Nennen Sie auch die Fundstelle!

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Antwortvorschlag zu Frage 3280

Ja, für UN 3077 (umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g.) ist die Beförderung in loser Schüttung in Schüttgut-Containern BK 1, BK 2 und BK 3 zugelassen (zusätzlich VC 1, VC 2).

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 3077 Spalte 10 (BK1, BK2, BK3) und Spalte 17, 7.3.1.1 und 7.3.2 ADR

Erklärung

Ja, für UN 3077 (umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g.) steht in Tabelle A Spalte 10 BK 1, BK 2 und BK 3, in Spalte 17 zusätzlich VC 1 und VC 2. Damit ist die Beförderung in loser Schüttung in Schüttgut-Containern ausdrücklich zugelassen, wie es 7.3.1.1 und 7.3.2 verlangen.

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