Frage 3268 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Sondervorschrift ist gemäß ADR speziell bei UN 1950 (Abfall- Druckgaspackungen), die zu Entsorgungszwecken befördert werden, zu beachten?
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Richtige Antwort zu Frage 3268
- D: V14
Fundstelle: 7.2.4 Sondervorschrift V 14 ADR
Erklärung
Hier gilt V 14. Abfall-Druckgaspackungen nach Sondervorschrift 327 dürfen nur in belüfteten oder offenen Fahrzeugen oder Containern befördert werden (7.2.4 ADR).
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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