Frage 3268 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Sondervorschrift ist gemäß ADR speziell bei UN 1950 (Abfall- Druckgaspackungen), die zu Entsorgungszwecken befördert werden, zu beachten?

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Richtige Antwort zu Frage 3268

  • D: V14

Fundstelle: 7.2.4 Sondervorschrift V 14 ADR

Erklärung

Hier gilt V 14. Abfall-Druckgaspackungen nach Sondervorschrift 327 dürfen nur in belüfteten oder offenen Fahrzeugen oder Containern befördert werden (7.2.4 ADR).

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