Frage 3271 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Dürfen absichtlich infizierte lebende Tiere benutzt werden, um einen ansteckungsgefährlichen Stoff zu befördern? Nennen Sie auch den Absatz im ADR!
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Antwortvorschlag zu Frage 3271
Grundsätzlich nein; lebende Tiere dürfen nur dann zur Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe benutzt werden, wenn der Stoff nicht auf andere Weise befördert werden kann. Absichtlich infizierte lebende Tiere dürfen nur unter den von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden.
Fundstelle: 2.2.62.1.12.1 ADR
Erklärung
Grundsätzlich nein. Lebende Tiere dürfen nur dann zur Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe benutzt werden, wenn der Stoff nicht auf andere Weise befördert werden kann. Absichtlich infizierte Tiere dürfen nur unter den von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden (2.2.62.1.12.1 ADR).
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