Frage 3270 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt des ADR sind für die Klasse 7 die Grenzwerte für nicht festhaftende Kontaminationen an den Außenund Innenseiten einer Umverpackung oder eines Containers festgelegt?
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Antwortvorschlag zu Frage 3270
Unterabschnitt 4.1.9.1 ADR (Absatz 4.1.9.1.4 i. V. m. den Grenzwerten in 4.1.9.1.2)
Fundstelle: 4.1.9.1.4 und 4.1.9.1.2 ADR
Erklärung
Die Grenzwerte für nicht festhaftende Kontaminationen an Umverpackungen und Containern stehen in Unterabschnitt 4.1.9.1 ADR. Absatz 4.1.9.1.4 verweist auf die Grenzwerte in 4.1.9.1.2.
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