Frage 3270 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Unterabschnitt des ADR sind für die Klasse 7 die Grenzwerte für nicht festhaftende Kontaminationen an den Außenund Innenseiten einer Umverpackung oder eines Containers festgelegt?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3270

Unterabschnitt 4.1.9.1 ADR (Absatz 4.1.9.1.4 i. V. m. den Grenzwerten in 4.1.9.1.2)

Fundstelle: 4.1.9.1.4 und 4.1.9.1.2 ADR

Erklärung

Die Grenzwerte für nicht festhaftende Kontaminationen an Umverpackungen und Containern stehen in Unterabschnitt 4.1.9.1 ADR. Absatz 4.1.9.1.4 verweist auf die Grenzwerte in 4.1.9.1.2.

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