Frage 3274 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
UN 1950 (Abfall-Druckgaspackungen größer 50 ml), Klassifizierungscode 5F, ohne Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Entleeren, sollen entsorgt werden. Unter welchen Verpackungsbedingungen ist dies gemäß ADR möglich?
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Antwortvorschlag zu Frage 3274
Verpackung nach Verpackungsanweisung P 207 mit Sondervorschrift PP 87 oder nach Großverpackungsanweisung LP 200 mit Sondervorschrift L 2; Druckgaspackungen ohne Schutzkappen müssen gegen unbeabsichtigtes Entleeren geschützt werden, und es sind Maßnahmen gegen gefährlichen Druckaufbau und gefährliche Atmosphäre zu treffen.
Fundstelle: Kapitel 3.3 Sondervorschrift 327 ADR, 4.1.4.1 P 207 / PP 87, 4.1.4.3 LP 200 / L 2
Erklärung
Abfall-Druckgaspackungen ohne Schutzkappen gehen nach Sondervorschrift 327 nur in Verpackungen nach P 207 mit PP 87 oder in Großverpackungen nach LP 200 mit L 2. Die Dosen müssen gegen unbeabsichtigtes Entleeren geschützt sein, und du musst gefährlichen Druckaufbau und eine gefährliche Atmosphäre verhindern.
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