Frage 3276 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einer MEMU sollen zum Zwecke einer späteren Sprengung 190 kg UN 0331 und 420 Einheiten Zünder (UN 0409) befördert werden. Ist eine solche Beförderung nach ADR zulässig? Nennen Sie auch den Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 3276

Nein. In MEMU dürfen (sofern die zuständige Behörde nichts anderes zulässt) höchstens 200 kg explosive Stoffe der Verträglichkeitsgruppe D und insgesamt höchstens 400 Einheiten Zünder befördert werden; die 190 kg UN 0331 wären zulässig, 420 Zünder überschreiten jedoch die Grenze. Zudem muss die Beförderung von der zuständigen Behörde genehmigt sein.

Fundstelle: 7.5.5.2.3 ADR

Erklärung

Nein. Nach 7.5.5.2.3 ADR sind in einer MEMU höchstens 200 kg Stoffe der Verträglichkeitsgruppe D und insgesamt 400 Zünder erlaubt. Die 190 kg UN 0331 passen, aber 420 Zünder überschreiten die Grenze. Außerdem braucht die Beförderung eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

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