Frage 3269 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie viel kg Nettoexplosivstoffmasse eines Stoffes (UN 0027) dürfen nach ADR auf einer Beförderungseinheit EX/II maximal transportiert werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 3269
1000 kg (UN 0027 ist Unterklasse 1.1D)
Fundstelle: 7.5.5.2.1 ADR
Erklärung
UN 0027 gehört zur Unterklasse 1.1D. Nach 7.5.5.2.1 ADR sind auf einer Beförderungseinheit EX/II höchstens 1000 kg Nettoexplosivstoffmasse zulässig.
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