Frage 3267 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Sondervorschrift gilt nach Kapitel 7.2 ADR für die Beförderung von UN 1977 in Versandstücken?
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Richtige Antwort zu Frage 3267
- A: V5
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 1977 Spalte 16, 7.2.4 Sondervorschrift V 5 ADR
Erklärung
Für UN 1977 ist in Spalte 16 der Tabelle A die Vorschrift V 5 angegeben, also keine Beförderung in Kleincontainern (7.2.4 ADR). CV 11 gehört dagegen zu Kapitel 7.5.
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